Samstag, 12. August 2017

Internationale Aufgaben des Robert Koch-Instituts gesetzlich verankert

Das Robert Koch-Institut (RKI) wurde bei schwer­wie­genden grenz­über­schrei­tenden Ge­sund­heits­ge­fahren im Bereich der Gefahren bio­lo­gi­schen oder un­be­kannten Ur­sprungs als zu­ständige nationale Behörde benannt.

Hintergrund: Mit dem Gesetz zur Moder­ni­sie­rung der epi­de­mi­o­lo­gischen Über­wa­chung über­trag­barer Krank­heiten ist die um­fang­reichste Än­de­rung des Infek­tions­schutz­ge­setzes (IfSG) seit dessen Ein­füh­rung im Jahr 2001 in Kraft ge­treten.

Damit wird das RKI als deut­sches Public-Health-Institut u.a. in seiner Funk­tion als ein inter­na­ti­o­naler Netz­werk­knoten des Ge­sund­heits­schutzes auch ge­setz­lich ver­ankert. Dies be­trifft so­wohl die wissen­schaft­liche Zu­sam­men­arbeit mit Ein­rich­tungen in Partner­staaten als auch die Aus­bildung von Personal. Die Unter­stüt­zung im Be­reich der epi­de­mi­o­lo­gischen Lage- und Risiko­be­wertung und des Krisen­manage­ments sind weitere wichtige Be­reiche.  Quelle: rki.de

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