Dienstag, 10. Oktober 2017

Anruf in Abwesenheit: Nicht zurückrufen!

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg macht auf eine Masche aufmerksam, bei der Anrufe von einer unbekannten Nummer die Angerufenen nur kurz anklingeln und dadurch im Display "Anruf in Abwesenheit" angezeigt wird. Schafft es der Angerufene, doch rasch abzunehmen, hört er nichts.

Auf keinen Fall sollte man bei einem solchen Anruf die angezeigte Nummer aus Neugierde zurückrufen ; denn das kann teuer werden.

Was dahintersteckt, wie man solche Nummern überprüfen kann, ohne zurückzurufen und was bereits in diese Falle Gelockte unternehmen können erklärt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hier.

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