Wenn in einem Zuhause z.B. ein internetfähiges Fernsehgerät genutzt wird oder die Jalosien der Fenster von unterwegs aus bedient werden können, gilt dieser Haushalt schon als "smart" (auch bezeichnet als "Smart Home" oder "intelligentes Wohnen").
Allerdings können dann auch Sicherheitslücken von Cyber-Kriminellen dazu genutzt werden, um solche über das Internet steuerbare Geräte für kriminelle Machenschaften zu manipulieren.
Dazu kommt, dass manche Hersteller von smarten Geräten - aus welchen Gründen auch immer - bestrebt sind, mehr persönliche Nutzerdaten als tatsächlich für die jeweiligen Dienste benötigt werden zu "erschnüffeln".
Um das eigene Wissen zur Sicherheit im Smart Home zu testen, hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ein Online-Quiz mit 6 Fragen eingerichtet: zum Quiz
Wer bei den Antworten noch unsicher ist, kann im Themenspezial zum Smart Home auf der Webseite des BSI vorbeischauen: bsi-fuer-buerger.de/BSIFB/DE/DigitaleGesellschaft/IoT/SmartHome/SmartHome_node.html
Donnerstag, 2. November 2017
Beliebteste Artikel
-
Das europäische Verbraucherschutz-Netzwerk CPC (Consumer Protection Cooperation) hat unter der Leitung des Umweltbundesamtes (UBA) eine verb...
-
Der neue, kostenlose Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Information...
-
Bei einem Verkehrsunfall mit Verletzten kommt es manchmal auf jede Sekunde an. Die Rettungskräfte müssen so schnell wie möglich an den Unfal...
-
Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen: TEDi: Rückruf Kinder-Gartenschuhe "Raupe". Details (PDF 1,9 MB): Klick Rückruf: GU...
-
Die Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG ruft bestimmte Leitungsschutzschalter der Baureihe 10 kA zurück. Das Unternehmen hat fest...
-
Werden Patienten von der stationären Behandlung im Krankenhaus in eine weitergehende medizinische, rehabilitative oder pflegerische Versorgu...