Dienstag, 7. November 2017

Unterhaltssätze für Kinder werden ab 01.01.2018 angehoben

Die "Düsseldorfer Tabelle" wir zum 1. Januar 2018 geändert. Diese Tabelle enthält die Leitlinien für den Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten. Der Mindestunterhalt beträgt ab dem 1. Januar 2018:
  • für Kinder der ersten Altersstufe (bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres) 348 Euro statt bisher 342 Euro,

  • für Kinder der zweiten Altersstufe (bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres) 399 Euro statt bisher 393 Euro

  • für Kinder der dritten Altersstufe (vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit) 467 Euro statt bisher 460 Euro

Zum Januar 2018 wird auch das Kindergeld angehoben. Die Erhöhungen des Kindergeldes ab 01.01.2018:
  • für ein erstes und zweites Kind 194 Euro,

  • für ein drittes Kind 200 Euro

  • ür das vierte und jedes weitere Kind 225 Euro

Allerdings: Das Kindergeld ist bei minderjährigen Kindern in der Regel zur Hälfte und bei volljährigen Kindern in vollem Umfang auf den Unterhaltsbedarf anzurechnen.

Auch die Einkommensgruppen werden (erstmals seit 2008) angehoben. Die Tabelle beginnt daher ab dem 1. Januar 2018 mit einem bereinigten Nettoeinkommen von:


  •  „bis 1.900,00 Euro“ statt bisher „bis 1.500,00 Euro“

  • und endet mit „bis 5.500,00 Euro“ statt bisher „bis 5.100,00 Euro“.

Der sogenannte Bedarfskontrollbetrag, der eine ausgewogene Verteilung des Einkommens zwischen dem Unterhaltspflichtigen und den Unterhaltsberechtigten gewährleisten soll, steigt im Jahre 2018 ebenfalls an. In der ersten Einkommensgruppe entspricht der Bedarfskontrollbetrag dem notwendigen Selbstbehalt. Er wird in der zweiten Einkommensgruppe von:

  • bisher 1.180,00 Euro auf 1.300,00 Euro angehoben.

In den folgenden Einkommensgruppen steigt der Bedarfskontrollbetrag wie bisher um jeweils 100 Euro. Der ausbildungsbedingte Mehrbedarf erhöht sich von 90 Euro auf 100 Euro.

Im Übrigen bleibt die Düsseldorfer Tabelle 2018 gegenüber 2017 unverändert. Die nächste Änderung der Düsseldorfer Tabelle wird voraussichtlich zum 01.01.2019 erfolgen.

Quelle: Pressemitteilung Oberlandesgericht Düsseldorf

Zum kostenlosen Download mit weiteren Details (PDF, 254 KB) : Düsseldorfer Tabelle 2018

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