Samstag, 11. November 2017

Wechsel der Kfz-Versicherung: Tipps der Verbraucherzentrale

Bei der Kfz-Versicherung ist es mittlerweile schwer, als Kunde tatsächlich "durchzublicken": Der Tarifdschungel wird immer undurchsichtiger.

Zahlreiche Vergleichsportale versprechen da eine Orientierung. Michael Wortberg, Versicherungsreferent der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät dazu: „Man sollte jedoch nicht einfach dem Ergebnis des nächstbesten Portals vertrauen, sondern zumindest mehrere Berechnungen auf verschiedenen Seiten durchführen“

Denn die Portale arbeiten nicht immer mit den gleichen Daten. Auch sind nicht immer alle gängigen Versicherer auf den Portalen vertreten.

Das Bundeskartellamt hat übrigens mitgeteilt, Vergleichsportale mittels einer Sektoruntersuchung „Vergleichsportale“ genauer unter die Lupe zu nehmen. (Meldung vom Bundeskartellamt selbst dazu hier: Bundeskartellamt startet Untersuchung von Vergleichsportalen)

In sechs wichtigen Tipps hat die Verbraucherzentrale zusammengestellt, was bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung wichtig ist:

  • Kündigungstermin prüfen
    Bei einigen großen Kfz-Versicherern beginnt die Vertragslaufzeit an dem Tag, an dem das Fahrzeug angemeldet wurde. Damit ist eine pauschale Kündigung zum 1. Januar nicht möglich, sondern nur zu dem Datum, an dem die Vertragslaufzeit beginnt.
  • Versicherungsbestimmungen genau lesen
    Um teuren Überraschungen im Schadensfall vorzubeugen, ist es ratsam, die Versicherungsbedingungen genau zu lesen. Nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale gibt es Anbieter, die nach einem Schadensfall extreme Rückstufungen vornehmen. Dann wird das vermeintliche Versicherungsschnäppchen schnell zu einer Belastung von mehreren hundert Euro im Jahr.
  • Schadensfreiheitsklasse schriftlich bestätigen lassen
    Die Verbraucherzentrale rät, sich vom aktuellen Anbieter schriftlich bestätigen zu lassen, welche Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) er dem neuen Anbieter melden wird. Es sind Fälle bekannt, in denen der alte Versicherer der neuen Gesellschaft eine ungünstigere Einstufung gemeldet hat als in der Beitragsrechnung aufgeführt. Begründung der Versicherung: Es habe sich um eine interne SF-Klasse gehandelt, die so dem Folgeversicherer nicht übertragen werden könne.
  • Rabattangebote genau prüfen
    Bei Rabattangeboten für Allein- oder Wenigfahrer oder für Garagenfahrzeuge gilt es genau zu prüfen, ob die Versicherungsvorschriften dauerhaft erfüllt werden können. Stellt sich zum Beispiel nach einem Unfall heraus, dass die vereinbarte Kilometer-Pauschale überschritten ist, kehrt sich die Beitragsersparnis durch Rückstufungen und gegebenenfalls Strafzahlungen schnell ins Gegenteil.
  • Kündigung erst nach Erhalt der neuen Police
    Der alte Vertrag sollte erst dann gekündigt werden, wenn die neue Police sicher unter Dach und Fach ist. Es geschieht immer wieder, dass der Vorvertrag aufgehoben wird, die Laufzeit des Neuvertrags aber noch nicht begonnen hat. Im besten Fall drohen dann nur eine Zwangsabmeldung und ein Bußgeld seitens der Zulassungsbehörde. Im schlimmsten Fall ist der Autofahrer bei einem Verkehrsunfall nicht versichert und haftet mit seinem Privatvermögen für alle Folgen.
  • Rechnung prüfen
    Fällt die Rechnung für den neuen Vertrag wider Erwarten höher aus als mit dem neuen Anbieter vereinbart, ist es ratsam, den Beitrag unter Vorbehalt vollständig zahlen. Andernfalls riskiert man den Versicherungsschutz. Durch eine Zahlung unter Vorbehalt wird der Betrag nicht als bindend anerkannt. Der eventuell zu viel bezahlte Betrag kann nach einer Prüfung zurückgefordert werden.
Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Der Bund der Versicherten (BdV) hat ebenfalls einen Ratgeber zusammengestellt, auf was man bei einer Kündigung als Versicherungskunde achten sollte und worauf es beim Wechsel in eine neue Versicherung ankommt (Seite etwas herunterscrollen): bundderversicherten.de

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