Montag, 4. Dezember 2017

Bundesnetzagentur: "Ping-Anrufen wird Riegel vorgeschoben"

Die Bundesnetzagentur hat angeordnet, dass in Mobilfunknetzen eine kostenlose Preisansage für bestimmte internationale Vorwahlen geschaltet werden muss. Damit sollen teure Rückrufe verhindert werden, die durch sogenannte Ping-Anrufe (auch Ping-Calls genannt) provoziert werden.

Die adressierten Mobilfunknetzbetreiber und Mobilfunkanbieter müssen die Anordnung bis spätestens 15. Januar 2018 für 22 Länder und dem Global Mobile Satellite System umsetzen. *Details dazu weiter unten in diesem Artikel

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, erklärt: "Wir schützen Mobilfunkkunden vor den Folgen telefonischer Belästigung und schieben den Ping Anrufen einen Riegel vor. 

Mit der von uns angeordneten Preisansagepflicht machen wir das rechtswidrige Geschäftsmodell der Täter wirtschaftlich unattraktiv und schaffen Transparenz für den Verbraucher."

Hintergrund:
bei Ping-Anrufen klingelt das Handy/Telefon nur kurz, danach legt der Anrufer auf. Dies soll den Angerufenen dazu bringen, aus Neugierde einen kostenpflichtigen Rückruf zu tätigen.

Wird die Nummer zurückgerufen, erreicht man häufig nur Bandansagen, die mehrere Euro pro Minute kosten. Solche Bandansagen reichen von unverständlichen Ansagen in ausländischer Sprache bis hin zu Gewinnspielen, Erotikansagen oder angeblichen Paketzustellungen. Das eigentliche Ziel der Betrüger ist es, die Anrufer möglichst lange in der Leitung zu halten. Die Verursacher profitieren von den generierten Verbindungsentgelten. 

Da im Display in den aktuellen Fällen eine Nummer erscheint, die man auf den ersten Blick mit einer lokalen Vorwahl verwechseln könnte, wird der Schock der Opfer über die Höhe der nächsten Handy-/Telefonrechnung entprechend groß sein.

So lässt sich die Vorwahl beispielweise von Koblenz 0261 leicht mit der Vorwahl von Madagaskar 00261 verwechseln; das gleiche gilt für die Vorwahlen von Rostock 0381 und Dortmund 0231, die an die Vorwahlen von Serbien 00381 und Liberia 00231 erinnern.

*Die Mobilfunkanbieter müssen die Anordnung der Bundesnetzagentur für folgende Ländervorwahlen umsetzen:
  • Burundi (00257)
  • Tschad (00235)
  • Serbien (00381)
  • Seychellen (00248)
  • Tunesien (00216)
  • Elfenbeinküste (00225)
  • Guinea (00224)
  • Sudan (00249)
  • Marokko (00212)
  • Tansania (00255)
  • Benin (00229)
  • Mali (00223)
  • Uganda (00256)
  • Madagaskar (00261)
  • Albanien (00355)
  • Bosnien-Herzegowina (00387)
  • Somalia (00252)
  • Liberia (00231)
  • Malediven (00960)
  • Jemen (00967)
  • Mazedonien (00389)
  • Sierra Leone (00232)
  • und das Global Mobile Satellite System (00881)

Hinweise der Bundesnetzagentur:

Die Bundesnetzagentur rät Verbrauchern davon ab, entsprechende Rufnummern zurückzurufen, wenn kein Anruf aus den entsprechenden Ländern erwartet wird.

Entsprechende Anrufe sollen der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/PingAnruf gemeldet werden.

Eine Liste der von der Bundesnetzagentur wegen Rufnummernmissbrauchs ergriffenen Maßnahmen finden Sie im Internet unter: www.bundesnetzagentur.de/Massnahmenliste.

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