Mittwoch, 6. Dezember 2017

Vorsicht beim Verkauf auf ebay und anderen Kleinanzeigenportalen

Die Polizeiliche Kriminalprävention warnt aktuell:

Verkäufer auf Kleinanzeigenportalen wie ebay müssen derzeit mit Betrügern rechnen. Diese geben sich als Käufer aus, fädeln einen Kauf ein und versenden schließlich gefälschte Paypal-Zahlungsbestätigungen. 

Zunächst schreiben die Täter einen seriösen Privatverkäufer an und zeigen Interesse an dem Angebot. Sobald der Verkäufer auf die Offerte eingeht, beginnt der Schriftverkehr mit dem angeblichen Käufer. Die Zahlung soll per Paypal erfolgen, eine Mail soll den Zahlungseingang beim Verkäufer bestätigen. 

Der Käufer gibt an, mehr Geld bezahlt zu haben, um die Frachtkosten abzudecken. Gleichzeitig fordert er den Verkäufer auf, diese Frachtkosten über den Zahldienst Western Union oder MoneyGram zu begleichen. 

Die Paypal-Bestätigung ist jedoch gefälscht. Das Geld geht nicht an einen Transportdienst, sondern fließt unwiderruflich direkt an die Täter. Eine Paypal-Zahlung hat es nicht gegeben.

Tipps für Verkäufer auf Kleinanzeigenportalen vom Landeskriminalamt Niedersachsen:

  • Seien Sie vorsichtig, wenn Sie ungewöhnliche Kaufabsichten für Ihr Angebot bekommen. Die Täter geben in der Regel einen Auslandsaufenthalt vor und stellen ungewöhnliche Bedingungen an Zahlung und Versand.
  • Übersenden Sie keine Scans von Personalausweisen oder Zulassungsbescheinigungen! Diese werden in der Regel später für einen weiteren Missbrauch im Netz verwendet.
  • Sie geben den Versandweg und die Bezahlart vor! Achten Sie auf einen versicherten Versand, der auch nachverfolgbar ist. Im Idealfall empfehlen wir eine Bezahlung in Bar mit Abholung vor Ort. Ziehen Sie dazu auch Zeugen hinzu und meiden Sie Übergaben an unbelebten/abgeschiedenen Orten. Bei höheren Beträgen zahlen Sie diese gemeinsam mit dem Käufer bei einer örtlichen Bank ein, um Falschgeld-Zahlungen zu vermeiden.
  • Sollten Sie bereits in die Falle getappt sein und Geld überwiesen haben, so nehmen Sie mit dem Geldtransferdienst unverzüglich Kontakt auf. Erstatten Sie im Anschluss auch Anzeige bei Ihrer örtlichen Polizei.

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