Wie die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein mitteilt, beschweren sich derzeit Verbraucher, weil sie als Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt überraschend Arztrechnungen über individuelle Gesundheitsleistungen erhalten haben.
Das Patientenrechtegesetz schreibt allerdings vor, dass Ärzte ihre Patienten vorab über die Behandlung und daraus entstehende Kosten informieren müssen.
Joanna Batista, Expertin für Patientenrecht bei der Verbraucherzentrale erklärt: „Wenn der Behandelnde weiß, dass die Krankenversicherung die Kosten nicht vollständig übernehmen wird, muss er seinen Patienten darauf hinweisen“.
Doch nicht immer halten sich Ärzte daran, wie das Beispiel eines Verbrauchers aus Eckernförde zeigt: Ein Mann wurde wegen einer Wunde am Fuß in einer Klinik behandelt und bekam in der Klinik individuell angepasste Spezialschuhe.
Vier Wochen nach der Behandlung bekam er eine Rechnung über 300 Euro für die Schuhe. Der Verbraucher hatte weder eine Information über die Kosten erhalten, noch einen Auftrag erteilt oder den Erhalt der Schuhe bestätigt.
Die Verbraucherzentrale macht darauf aufmerksam, dass Betroffene einer unberechtigten Forderung widersprechen und Auskunft darüber verlangen können, wie sie entstanden ist.
Donnerstag, 1. Februar 2018
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