Freitag, 9. Februar 2018

Kein Rechtsanspruch auf geräumte Straßen

Der ADAC weist Autofahrer darauf hin, dass sie bei winterlichen Straßenverhältnissen besonders vorsichtig fahren sollten.

Denn die Räum- und Streupflicht von Städten und Gemeinden gelte nur bei besonders gefährlichen Fahrbahnstellen - auf Radwegen existiere sie meistens nicht. Falls ein Radweg nicht befahrbar sei, dürfe der Fahrradfahrer trotz einer Radwegbenutzungspflicht auf der Straße fahren.

Da sich bei schwankenden Temperaturen rund um den Gefrierpunkt ständig die Beschaffenheit der Fahrbahnoberfläche ändern kann, lautet die Devise für Autofahrer: größeren Abstand halten, sanft bremsen, gefühlvoll lenken.

Der ADAC rät zudem dringend davon ab, Winterdienstfahrzeuge im Einsatz zu überholen – denn vor Räum- und Streufahrzeugen sei die Fahrbahn häufig gefährlich glatt. Wer zu nah auffährt, müsse folglich mit einer Mischung aus Salz und Schnee rechnen, was die Windschutzscheibe verschmieren und die Sicht beeinträchtigen kann.

Die Faustformel für den Sicherheitsabstand lautet: mindestens halber Tacho. Achtung: Streusalz kann die Reibung zwischen Bremsscheibe und Bremsbelag beeinflussen und so die Bremswirkung verringern. Um die Salzschicht auf den Bremsscheiben abzuschleifen, sollte man ab und zu leicht anbremsen.  |  Quelle: ADAC

Linktipps für Verkehrsteilnehmer, um Straßenverhältnisse abzuchecken:
  • Kurzfristig angekündigte Sperren und mögliche Änderungen gibt es hier.
  • Über die aktuelle Verkehrslage können sich Reisende jederzeit unter www.adac.de/maps informieren.
  • Informationen zum Straßenzustand und der Befahrbarkeit aller wichtigen Alpenstraßen sind bei der ADAC Alpenstraßeninfo verfügbar. 
  • Hier veröffentlicht der ADAC wichtige Reise- und Sicherheitshinweise: adac.de/reise_freizeit 
  • Und da gibt es das offizielle Baustelleninformationssystem des Bundes und der Länder: bast.de

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