Dienstag, 20. Februar 2018

Nach Gran Canaria nun auch Madeira: Hände weg von Gewinnspielen mit Urlaubszertifikaten auf der Straße!

Wie das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland mitteilt, melden sich bei ihr verstärkt Urlauber, die unseriösen Verkaufspraktiken mit Urlaubszertifikaten zum Opfer gefallen sind. Die schon aus Gran Canaria bekannte Masche hat demnach nun auch Madeira erreicht.

Die Masche geht so: Urlauber werden auf der Straße angesprochen, erhalten ein Los und haben - schwupps - damit auch gewonnen. Wer den „Gewinn“ einlösen möchte, wird in ein Taxi verfrachtet, um angeblich an einer kurzen Führung durch eine traumhaft schöne Luxushotelanlage teilzunehmen. Natürlich wird der "Gewinn" dort auch noch mit reichlich Sekt begossen.

Das EVZ warnt in einer Pressemitteilung:

Wer sich darauf einlässt, erlebt sein blaues Wunder, denn vor Ort ist alles anders: In stundenlangen Verkaufsgesprächen werden die Urlauber dazu gedrängt, einen Gutschein für den Aufenthalt in einem Luxusappartement zu kaufen. 

Der anfangs hohe Preis der so genannten „Urlaubspaket-Vereinbarung“ wird so lange nach unten korrigiert, bis die Opfer tatsächlich an ein einmaliges Schnäppchen glauben.

Zeit, den Vertrag in Ruhe durchzulesen, das Angebot durchzurechnen oder eine Nacht darüber zu schlafen wird verweigert. Nach der Unterschrift muss sofort eine Anzahlung von circa 1.000 Euro geleistet werden. Urlauber berichten, dass sie dafür sogar persönlich zum Geldautomaten eskortiert wurden. Zurück in ihrem Hotel kommen den Betroffenen ernsthafte Zweifel, weil sie fürchten, unseriösen Geschäftemachern auf den Leim gegangen zu sein.

Mit diesen Nachteilen ist bei Urlaubszertifikaten zu rechnen:
  • Selbst wenn mündlich eine längere Laufzeit zugesagt wurde, die Verträge laufen meist nur ein Jahr. Die Folgen: Bei Verträgen bis zu einem Jahr darf das Unternehmen eine sofortige Anzahlung verlangen. Und die Urlauber haben nicht das Recht, den Vertrag binnen 14 Tagen zu widerrufen. - So soll der Schutz der Timeshare-Richtlinie umgangen werden.

  • Wenn die Urlaubsgutscheine „begrenzte Verfügbarkeiten“ beinhalten, ist es möglich, dass das gebuchte Appartement zur gewünschten Zeit nicht verfügbar ist.

  • Sein Geld hat auch verloren, wer den Gutschein - aus welchen Gründen auch immer - nicht einlösen kann.

  • Urlaubspaket-Vereinbarungen bieten keinen Schutz vor Reisemängeln.

  • Oft ist der Preis viel zu hoch. Denn Flug, Transfer und Verpflegung kommen extra hinzu.

Wie können Sie sich schützen?
  • Zeigen Sie den Tricksern, die Ihnen ein Los andrehen wollen, die kalte Schulter.

  • Wenn Sie doch in die Verkaufsveranstaltung geraten sind: Unterschreiben Sie nichts! Zahlen Sie nicht. Bestehen Sie darauf, dass Sie wieder zurück gebracht werden. Scheuen Sie sich nicht die Polizei zu verständigen, falls Sie gegen Ihren Willen festgehalten werden. 
Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland unterstützt Verbraucher kostenlos bei grenzüberschreitenden Problemen mit einem Unternehmen aus Europa, Norwegen oder Island.

Zur Webseite: https://www.evz.de/de/startseite/

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