Samstag, 10. Februar 2018

"Närrische Tage": Am Morgen danach nicht ans Steuer

Gerade jetzt zur Karnevalszeit wird die Gefahr von Restalkohol im Blut immer wieder unterschätzt.

Der ADAC informiert: Wer beispielsweise bis Mitternacht Alkohol trinkt und eine Blutalkoholkonzentration von 1,5 Promille hat, darf auch am nächsten Morgen nicht Auto fahren. Der Körper baut – je nach individueller Konstitution – pro Stunde etwa 0,1 Promille ab. 

Um neun Uhr morgens läge der Promillewert rein rechnerisch noch bei etwa 0,6 Promille. Zu viel, um Auto fahren zu dürfen. Wer mit 0,5 Promille oder mehr ein Kraftfahrzeug führt und dabei keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, muss mit einen Bußgeldbescheid über 500 Euro, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg rechnen. 

Wer einen alkoholbedingten Fahrfehler begeht – zum Beispiel Schlangenlinien fährt – muss schon ab 0,3 Promille Blutalkohol mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe, Punkten und Führerscheinentzug rechnen.


Dabei lässt sich der "Pegel" nicht so einfach ausrechnen; denn wie hoch der tatsächliche Pomillegehalt im Blut zu einem bestimmten Zeitpunkt ist, kommt auf diverse Einflussfaktoren an: beispielsweise die Magenfüllung zum Zeitpunkt der Alkoholaufnahme sowie die individuelle körperliche Voraussetzung. Zudem können Medikamente den Abbau des Alkohols beeinträchtigen oder kritische Wechselwirkungen auslösen.

Der ADAC warnt:


Promille-Abbau-Beschleuniger oder Wundermittel gibt es nicht. Auch Kaffee trinken, schwitzen oder schlafen hilft nicht, um den Promillewert schneller sinken zu lassen.

„Null Promille“ heißt es für Fahranfänger in der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Für Radfahrer hat die Rechtsprechung die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille festgelegt. 

Erreicht ein Fahrradfahrer diesen Wert und nimmt am Verkehrsgeschehen teil, begeht er eine Straftat.

Also: lieber auf "Nummer sicher" gehen und am Tag "danach" die öffentlichen Verkehrsmittel oder ein Taxi nehmen.

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