Dienstag, 13. Februar 2018

Ungewollte Abos: Tipps gegen Abzocke per Smartphone

Die Verbraucherzentrale Bremen gibt nützliche Tipps, um die Abzocke durch ungewollte Abos per Smartphone zu vermeiden. In Kürze wären dies:
  • Kostenkontrolle: Kontrollieren Sie monatlich die Mobilfunkrechnung. Sollten dort ungewollte Kosten auftauchen, dann widersprechen Sie der Rechnung innerhalb von acht Wochen.

  • Abo-Betreiber finden: Die Identität des Abo-Betreibers erfragen – hierzu an den in der Rechnung aufgeführten Kontakt wenden.

  • Abo stoppen: Das ungewollte Abo bei der Abrechnungsfirma (oder direkt beim Abo-Betreiber) deaktivieren.

  • Betrag zurückfordern: Beim Abo-Betreiber die Rechnung beanstanden und den Betrag zurückfordern. Falls die Rückforderung beim Abo-Betreiber erfolglos blieb, beim Mobilfunkanbieter die Rechnung beanstanden und den Betrag zurückfordern.

  • Drittanbietersperre: Ungewollte Kosten lassen sich vermeiden, wenn Sie sich von Ihrem Telefonanbieter eine Drittanbietersperre einrichten lassen. Für die Einrichtung einer Drittanbietersperre fallen bei dem Mobilfunkanbieter keine Kosten an. Auf Nachfrage ermöglichen Mobilfunkanbieter auch eine Teilsperre für bestimmte Telefonnummern oder Dienste.
Details dazu erklärt die Verbraucherzentrale hier: Vorsicht – Abzocke per Smartphone: Hilfe bei ungewollten Abos

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