Montag, 5. Februar 2018

Warnung vor Abzocke mit Kabelrouter- und Internet-Verträgen

Die Verbraucherzentrale Bayern warnt vor einer aktuellen Betrugsmasche: dabei suchen vermeintliche Mitarbeiter von Telekommunikationsunternehmen Verbraucher zu Hause auf und behaupten, dass ihr Fernsehempfang demnächst eingestellt würde.

Durch so eine Aussage werden die Betroffenen dann bedrängt, Verträge für Leistungen abzuschließen, die sie eigentlich gar nicht benötigen. Ziel dabei ist es, den Verbrauchern Verträge über Kabelrouter- und Internet-Dienste unterzujubeln.

 Tatjana Halm, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern sagt dazu: „Dieses Vorgehen ist rechtlich nicht zulässig." Es sei ratsam, auf diese Weise untergeschobene Verträge umgehend zu widerrufen: "Verbrauchern steht grundsätzlich ein zweiwöchiges Widerrufsrecht zu, da es sich hier um einen sogenannten Außergeschäftsraumvertrag handelt.

Wurde der Kunde über das Widerrufsrecht nicht belehrt, können diese Verträge auch nach Ablauf der zweiwöchigen Frist noch widerrufen werden. Die Verbraucherzentrale Bayern rät, sich im Gespräch mit Verkäufern von angeblichen Behauptungen nicht unter Druck setzen zu lassen.

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