Eventuell ist es dem einen oder anderen Leser hier im v-mag ebenfalls schon so ergangen: manche Anbieter von Prepaid-Verträgen schalten einfach die Prepaid-Karte ab, wenn sie nicht regelmäßig mit Guthaben aufgeladen oder genutzt wird.
So eine Kündigung von Seiten des Prepaid-Anbieters ist zwar rechtens; allerdings auch gleich doppelt ärgerlich:
1. Man ist unter der gewohnten Telefonnummer nicht mehr erreichbar, kann sie selbst nicht mehr verwenden und verliert - falls auf der Karte Daten wie z.B. andere Kontakte gespeichert wurden - manchmal auch diese Daten.
2. Ist auf der gekündigten Karte noch ein Restguthaben, muss dies - etwas umständlich - vom Anbieter zurückverlangt werden. Denn darauf haben die Mobilfunk-Kunden ein Recht (natürlich auch, nachdem sie die Karte freiwillig nicht mehr benutzt haben, und sie absichtlich "verfallen" ließen).
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat in diesem Artikel beschrieben, wie das funktioniert (mit kostenlosem Musterbrief): Prepaid-Restguthaben nach Vertragsende auszahlen lassen: so geht's
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