Nummernschild wechsel dich - Ab Sommer bekommt das Saisonkennzeichen Konkurrenz
Für viele Cabrio-, Wohnmobil- und Motorradfahrer ist am 1. April
wieder „Saisonbeginn“. Vor allem bei Neuzulassungen kommt das 1997
eingeführte Saisonkennzeichen ins Spiel, weil man sich damit das
ständige An- und Abmelden und somit Zeit und Geld spart. Die Gültigkeit
dieses Kennzeichens ist auf einen bestimmten Zeitraum (mindestens zwei,
höchstens elf Monate) begrenzt. So kann auch die Versicherung und
Steuer reduziert werden. Aktuell gibt es in Deutschland rund 1,9
Millionen Saisonkennzeichen. Die Zahl ober-halb des Strichs zeigt den
Monat des Beginns und die unterhalb des Strichs den Monat, an dem der
Zulassungszeitraum endet.
Wichtig für alle, die auf Saisonkennzeichen setzen: Ab 1. Juli 2012
kommt mit dem Wechselkennzeichen eine neue Möglichkeit der Zulassung.
Dann dürfen zwei Fahrzeuge derselben EU-Fahrzeugklasse wechselweise mit
nur einem Nummernschild genutzt werden. Die wichtigsten
Wechselkombinationen sind
Pkw-Pkw, Pkw-Oldtimer, Pkw-Wohnmobil sowie
Motorrad-Motorrad und Mo-torrad-Quad/Trike. Vorteil gegenüber dem
Saisonkennzeichen: Die Nutzung ist nicht an einen bestimmten Zeitraum
gebunden. Das Wechselkennzeichen kann nach Lust und Bedarf umgesteckt
werden. Die ADAC Autoversicherung wird zum Start ihren speziell
entwickelten Tarif vorstellen. Autofahrer profitie-ren dadurch von
attraktiven Versicherungsbeiträgen.
Fahrten mit einem abgelaufenen Saisonkennzeichen sind verboten. In so
einem Fall liegt ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor.
Auch Probe- oder Überführungsfahrten sind außerhalb des
Zulassungszeitraums nicht erlaubt. Es drohen nicht nur Punkte in
Flensburg, sondern auch Geld-strafe und im Extremfall sogar
Freiheitsstrafe. Kommt es bei einer Fahrt mit abgelaufenem Kennzeichen
zu einem Unfall mit Personen- oder Sachschaden, wird die Versicherung
Regress in voller Schadenhöhe nehmen. Der Fahrzeugbesitzer haftet dann
mit seinem gesamten Vermögen, was existenzbedrohend sein kann.
Sogar das Parken mit abgelaufenem Kennzeichen kann teuer werden. Vor
oder nach Ablauf der Saison ist es ausdrücklich verboten, das Fahrzeug
auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abzustellen. Wer hier dennoch
parkt, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt rechnen.
Außerdem kann das Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt werden.
Pressemitteilung ADAC