Von der geplanten Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes profitiert
nur der Staat. Sie verbessert die Chance, den Unterhalt bei den
Unterhaltspflichtigen einzutreiben, gibt diesen Vorteil aber nicht an
die Kinder Alleinerziehender weiter, bemängelt der Deutsche
Juristinnenbund (djb).
Das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) soll
alleinerziehenden Elternteilen finanzielle Erleichterung und Sicherheit
verschaffen. Dieser Weg wird
indes nicht konsequent weiter verfolgt. Die
Koalitionsvereinbarung, das Kindesalter von 12 auf 14 Jahre zu erhöhen,
ist fallen gelassen worden. Auch bleibt es bei der Anrechnung der
Hälfte des Kindergeldes, so dass Alleinerziehende, die keinen Unterhalt
von der oder dem Unterhaltspflichtigen erhalten, weiterhin schlechter
gestellt sind. Dies ist umso unverständlicher, als es durch die
Einführung einer Auskunftspflicht der Kreditinstitute wahrscheinlicher
wird, die staatlichen Vorschüsse vom unterhaltspflichtigen Elternteil
tatsächlich wieder einzutreiben.
Pressemitteilung des Deutschen Juristinnenbund e.V., vom 29.02.2012