Der Deutsche Mieterbund informiert:
Mit einer Parabolantenne oder Satellitenempfangsanlage können
Satellitenprogramme direkt in Analog- und Digitaltechnik empfangen
werden. Bisher. Denn spätestens Ende April 2012 wird der analoge
Satellitenempfang von Fernseh- und Rundfunksendern eingestellt. Wer dann
noch „über Satellit“ fernsehen will, muss evtl. nachrüsten. Betroffen
sind Haushalte mit eigener Parabolantenne oder mit
Gemeinschafts-Parabolantenne, die die Programme noch in Analogtechnik
empfangen. Allerdings besitzen drei Viertel aller Haushalte mit
Satellitenanschluss bereits einen digitalen Zugang.
Hier muss nichts
geändert werden. Wer nicht sicher ist, ob seine Satellitenempfangsanlage
analog oder schon digital arbeitet, kann dies leicht „im Fernsehen“
herausfinden. Die großen TV-Sender bieten auf der Videotextseite 198 den
notwendigen Service und entsprechende Informationen an. Nur wer dort
auf seinem TV-Bildschirm den Hinweis findet, dass sein analoges Angebot
am 30. April 2012 abgeschaltet wird, muss handeln, das heißt umrüsten.
Die
Umrüstung bezieht sich zum einen auf die Empfangsgeräte selbst. Ältere
Fernseher sind nicht digitaltauglich. Die herkömmlichen analogen
Fernsehgeräte können die digitalen Impulse nicht in TV-Bilder umsetzen.
Deshalb muss der analoge Satellitenreceiver – oder die Set-Top-Box –
gegen einen digitalen ausgetauscht werden. In neuen TV- oder
Videogeräten ist ein entsprechendes Modul für digitalen
Satellitenempfang bereits integriert. Schauen Sie im Zweifel in der
Bedienungsanleitung nach.
Umgerüstet werden muss unter Umständen
aber auch die Empfangsanlage. Betroffen sind hier diejenigen, die nur
über eine Satellitenschüssel mit einem analog ausgelegten Empfangskopf
und einer entsprechenden Verteilung verfügen. Auch dann ist aber keine
neue Ausrichtung oder gar ein Austausch der Satellitenschüssel
notwendig. Es muss lediglich ein digitaltauglicher Empfangskopf in der
Schüssel nachgerüstet werden. Dieser sogenannte LNB (Low Noise Block
Converter) muss digitale Signale verarbeiten können.
Wer bezahlt für die Umrüstung?
Wenn
neue Empfangsgeräte angeschafft werden müssen, müssen Mieter für einen
neuen Digitalreceiver selbst zahlen. Letztlich gelten hier die gleichen
Grundsätze wie bei der Abschaltung des herkömmlichen – terrestrischen –
Antennenempfangs und des Umstiegs auf DVB-T. Nach einem Urteil des
Landgerichts Berlin (77 T 90/03) kann ein betroffener Mieter von seinem
Vermieter weder die Ausstattung der Wohnung mit einem Decoder noch
Kostenerstattung verlangen, wenn er die Set-Top-Box oder den
Digitalreceiver kauft. Das Gericht argumentierte, dass der Wegfall der
terrestrischen Ausstrahlung vom Vermieter nicht zu vertreten sei. Der
Vermieter sei nicht verpflichtet, bestehende Empfangsmöglichkeiten zu
erhalten, er sei hierzu auch gar nicht in der Lage.
Notwendig
werdende Umrüstungen an der Empfangsanlage des Mieters, also an seiner
Parabolantenne, muss aus den gleichen Gründen der Mieter auch selbst
zahlen.
Der Vermieter muss nur dann tätig werden, wenn bei der
Gemeinschaftsverteilanlage im Haus Nachrüstungsbedarf besteht. Er muss
dann die Empfangsanlage im Haus so um- oder aufrüsten, dass taugliche
Signale bis an die Anschlussdosen in den einzelnen Wohnungen geliefert
werden. Er muss also die Umrüstung des Empfangskopfes, gegebenenfalls
die Erneuerung von Weichen, Multischaltern und anderen Verteilern oder
Verstärkern, übernehmen. Bei Antennenkabeln, die älter als 20 Jahre
sind, kann es auch hier zu einem Nachrüstbedarf kommen, da diese Kabel
bei der Übertragung von digitalen Signalen eine erhöhte und unzulässige
Störanfälligkeit aufweisen.
Wird mit der Umrüstung der
Verteilanlage das Angebot, insbesondere die Anzahl der Programme,
verbessert oder vermehrt, kann das eine Modernisierungsmaßnahme
darstellen. Dann könnte der Vermieter elf Prozent der Kosten auf die
Jahresmiete aufschlagen.
Ohne eine Verbesserung des Programmangebots
liegt auch keine Wohnwertverbesserung und damit auch keine
Modernisierung vor. Umstritten könnte sein, ob die Maßnahmen des
Vermieters „aufgrund von Umständen durchgeführt werden, die er nicht zu
vertreten hat“. Dann würden die gleichen Grundsätze gelten wie bei einer
Modernisierung. Ist der Vermieter aber laut Mietvertrag verpflichtet,
dem Mieter den Empfang von TV-Programmen zu ermöglichen, muss er auf
eigene Kosten nachrüsten. Fragen Sie dazu Ihren Mieterverein.
Haushalte mit Kabelanschluss nicht betroffen
Haushalte,
die ihr TV-Signal über Kabel empfangen, sind von der Abschaffung der
analogen Satellitensignale nicht betroffen. Die Kabelnetzbetreiber
liefern auch weiterhin parallel analoge und digitale Programme. Mieter
müssen hier nichts unternehmen. Wie bisher können Kabelkunden weiterhin
mit jedem kabeltauglichen digitalen Empfangsgerät analoge und digitale
Programme empfangen. Mit dem sogenannten DVB-C-Standard können auch
künftig über Kabel alle unverschlüsselten digitalen Programme ohne
Zusatzkosten empfangen werden.
Keine Änderungen beim terrestrischen Empfang, der klassischen Fernsehantenne
Nein,
hier ist die Umrüstung auf digitalen Empfang bereits umgesetzt. Von der
jetzigen Umstellung ist nur der Satellitenempfang betroffen.
Pressemitteilung Deutscher Mieterbund e.V.