Pressemitteilung foodwatch vom 16.04.2012:
Beim Dioxin-Fall in Ostwestfalen ist es zu schweren Versäumnissen bei
der Informationsarbeit der Behörden gekommen. Die
nordrhein-westfälischen Landkreise Euskirchen und Minden-Lübbecke
hielten Informationen über eine Grenzwertüberschreitung zurück und
verzichteten auf einen Rückruf der belasteten Eier. Erst als die
PCB-kontaminierten Eier ihr Mindesthaltbarkeitsdatum bereits
überschritten hatten, kam es zu einer Veröffentlichung durch das
nordrhein-westfälische Verbraucherministerium.
Gegenüber der
Verbraucherorganisation foodwatch bestätigten beide Landkreise am
heutigen Montag nach mehrfacher Nachfrage, bereits am 27. März 2012 von
den Grenzwertüberschreitungen bei dioxinähnlichen PCB-Verbindungen
informiert gewesen zu sein. „Der von Ihnen genannte Wert der
Höchstüberschreitung in Höhe von 11,2 pg/g in Eiern des Bio-Betriebes
wurde uns am 27. März gemeldet“, schrieb eine Sprecherin des Landkreises
Minden-Lübbecke in einer E-Mail an den von foodwatch beauftragten
Rechercheur.
Der zulässige Höchstwert liegt bei 5 Pikogramm pro Gramm
Fett (pg/g). Aus dem Landkreis Euskirchen wurde dem
foodwatch-Rechercheur mündlich bestätigt, ebenfalls am 27. März 2012 von
den Grenzwertüberschreitungen gewusst zu haben. Eine öffentliche
Information erfolgte jedoch erst am 3. April 2012 durch das
Landesverbraucherministerium, das nach eigener Darstellung am 2. April
2012 informiert worden war. Die Verzögerung führte zu einer unnötigen
Giftbelastung der Verbraucher: Die Eier, bei denen die Kontamination zu
diesem Zeitpunkt bekannt war, trugen das Mindesthaltbarkeitsdatum 31.
März 2012. Als die Landkreise von den Grenzwertüberschreitungen
erfuhren, befanden sich mit hoher Wahrscheinlichkeit also noch
betroffene Eier im Handel oder im Kühlschrank der Verbraucher.
„Die
Landkreise haben den Verbrauchern vermeidbare Giftbelastungen
zugemutet“, kritisierte foodwatch-Sprecher Martin Rücker. „Eine
öffentliche Warnung und ein Rückruf hätten aus Verbrauchersicht bereits
am 27. März erfolgen müssen. Die Versäumnisse der Landkreise belegen
einmal mehr, dass es einer gesetzlichen Verpflichtung der Behörden
bedarf, gesundheitsrelevante Informationen sofort öffentlich zu machen.“