Nach Beobachtungen der Verbraucherzentralen entwickeln Hersteller von 
Babynahrung zunehmend neue Produktreihen speziell für Kleinkinder 
zwischen ein bis  drei Jahren. Den Eltern wird mit nährwert- und 
gesundheitsbezogenen Angaben ein besonderer Zusatznutzen dieser Produkte
 vorgegaukelt, obwohl Kinder in dieser Lebensphase bereits an der 
normalen Familienkost teilhaben können. 
In einem bundesweiten Marktcheck haben die Verbraucherzentralen 
Aufmachung und Kennzeichnung von insgesamt 59 Kleinkinderlebensmitteln 
wie z.B. Trinkbreie, Milchdesserts, Getreideriegel oder Fruchtpürrees 
unter die Lupe genommen. Dabei wurde deutlich, dass die 
Produktinformationen der Hersteller meist über die tatsächlichen 
Eigenschaften hinwegtäuschen.
So sind viele der untersuchten Früchte- und Getreideriegel entgegen der 
Werbung nichts weiter als normale Süßigkeiten. Denn trotz des Hinweises 
 "ohne Zuckerzusatz", enthalten sie tatsächlich bis zu 50 Prozent 
Zucker. Der Hinweis "Zutaten enthalten von Natur aus Zucker" ist meist 
erst auf der Rückseite der Verpackung oder versteckt zu finden.  
Gesundheitsbezogene Aussagen wie "Rapsöl enthält wertvolle 
Omega-3-Fettsäuren – wichtig für Gehirn- und Nervenzellen" oder "Calcium
 – wichtig für den Knochenaufbau"  waren auf allen untersuchten Menüs 
vorhanden. Erforderliche Angaben zum Verzehrmuster und zur notwendigen 
Verzehrmenge laut Health Claims-Verordnung fehlten hier jedoch. Eltern 
können also keine bewusste Kaufentscheidung treffen, da verschwiegen 
wird, wie viele der Menüs ein Kind essen muss, damit die beworbene 
Wirkung erreicht wird.  
Kleinkinderlebensmittel werden häufig extra angereichert, um Eltern zu 
suggerieren, dass sie für die Ernährung ihrer Kinder besser geeignet 
sind als herkömmliche Lebensmittel. Nutzen und Notwendigkeit der 
Anreicherung sind jedoch umstritten. Tatsächlich benötigen Kleinkinder 
zum gesunden Aufwachsen weder aus ernährungsphysiologischer noch aus 
toxikologischer Sicht spezielle Lebensmittel, sondern  können ab dem 10.
 Lebensmonat an die normale Familienkost herangeführt werden.
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein
03.04.2012