Kriminalbeamte begrüßen Ablehnung der A-Länder und sind entsetzt über Schweizer Reaktion.
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter hatte am
Donnerstagabend die Entwicklungen bei der Ministerpräsidentenkonferenz in
Berlin zum Thema "Steuerabkommen mit der Schweiz" verfolgt und
erleichtert aufgeatmet, weil die A-Länder geschlossen ihre Zustimmung
verweigerten.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hatte im vergangen Jahr ein
bilaterales Steuerabkommen mit der Schweiz ausgehandelt, das den Schutz
inkriminierten Vermögens in einer dreistelligen Milliardenhöhe ermöglichten
sollte.
Straftäter jeder Couleur, die ihr kriminell erwirtschaftetes Vermögen
erfolgreich in der Schweiz angelegt haben, sollten straffrei davonkommen,
sofern sie einen geringen Abschlag anonym an den deutschen Fiskus überweisen.
Die Gehilfen dieser Straftäter, die Schweizer Banker, haben sich in der Regel
der Beihilfe zu einer Steuerhinterziehung oder der Geldwäsche strafbar gemacht.
Sie sollten nach dem Willen Schäubles nicht nur verschont werden, sondern sogar
insgeheim für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen der Kriminellen, die
ihr Geld in der Schweiz angelegt haben, verantwortlich gemacht werden.
"Amnestierte Geldwäscher würden damit quasi zu deutschen
Finanzbeamten ernannt. Das hat es in der Nachkriegsgeschichte wohl noch nicht
gegeben", kommentiert der BDK-Bundesvorsitzende André Schulz.
Der BDK-Geldwäscheexperte Sebastian Fiedler hatte im Auftrag des
BDK-Bundesvorstandes bereits im Dezember letzten Jahres gegenüber Wolfgang
Schäuble und in diesem Februar beim Vorsitzenden der Finanzministerkonferenz,
dem SPD-Finanzminister Nordrhein-Westfalens Norbert Walter-Borjans, die
Ablehnung eines solchen Abkommens deutlich gemacht und darauf gedrungen,
insgesamt Verbesserungen beim Kampf gegen inkriminiertes Vermögen
herbeizuführen. Dies würde erhebliche Entlastungen des Staatshaushaltes mit
sich bringen.
Die Ministerpräsidentin und Ministerpräsidenten werden vom BDK
ermutigt, weiterhin standhaft zu bleiben und den Rechtsstaat nicht zu
verkaufen. Ein bilaterales Abkommen sollte insgesamt blockiert werden, um die
EU-Initiativen nicht zu gefährden. Diese würden zu mehr Gerechtigkeit und
teilweise zu einer Trockenlegung von Steueroasen führen, die von
Schwerkriminellen zur Gelwäsche genutzt werden.
Die Kriminalbeamtinnen und -beamte in allen Bundesländern arbeiten Tag
für Tag am Limit, angetrieben durch ihren Gerechtigkeitssinn und ihren
Einsatzwillen zum Wohle der Kriminalitätsopfer. Einen anonymen Freikauf durch
schwerkriminelle Straftäter darf es nicht geben.
"Das wäre ein Schlag ins Gesicht von Opfern und der
Ermittlern", betont André Schulz und ergänzt wütend: "Dass sich nun
die Schweizer Justiz vor den Karren spannen lässt und Haftbefehle gegen drei
deutsche Steuerfahnder ausstellt, die pflichtgemäß ihren Dienst im Rahmen der
Strafverfolgung und Steuerermittlung versehen haben, ist eine neue
beunruhigende Entwicklung. Die Schweiz stellt damit die von kriminellen
Geldwäschern erhobenen Daten unter staatlichen Schutz und setzt das ansonsten
gute und freundschaftliche Verhältnis zu Deutschland aufs Spiel."
Pressemitteilung Bund Deutscher Kriminalbeamter, vom 31.03.2012