ADAC Tipps: Mit dem Auto zur Fußball-EM - Die wichtigsten Verkehrsbestimmungen in Polen und Ukraine
Wer sich mit dem Auto zu den Spielstätten der
Fußball-Europameisterschaft nach Polen oder in die Ukraine aufmacht,
sollte sich vor Fahrtantritt über die dort geltenden
Verkehrsbestimmungen informieren. Der ADAC hat eine Übersicht über die
wichtigsten Regeln zusammengestellt.
Polen: Ein Licht-Grünpfeil rechts neben einer
Ampel (Rechtsabbiegerpfeil) bedeutet, anders als in Deutschland, dass
man vor dem Abbiegen anhalten muss. Außerdem ist darauf zu achten, dass
andere Verkehrsteilnehmer – insbesondere der Fußgänger- und
Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung – nicht behindert
oder gefährdet werden.
Das Benutzen von Mobiltelefonen ist dem Fahrer strikt untersagt; wer
telefoniert muss mit 50 Euro Bußgeld rechnen. Die Promillegrenze liegt
bei 0,2, bei höheren Werten drohen Geldstrafen ab 145 Euro und eine
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren. Außerdem gilt „Licht an“ auch am
Tag. Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten für Pkw sind: innerorts 50
km/h, auf Landstraßen 90 km/h, Schnellstraßen 100 km/h und auf
Autobahnen 140 km/h. Wer zu schnell fährt, muss ab 125 Euro Bußgeld
bezahlen.
Bei weniger schwerwiegenden Verkehrsverstößen kann die Polizei an Ort
und Stelle ein Verwarnungs- bzw. Bußgeld verhängen. Ein Verwarnungsgeld
muss sofort in Zloty gezahlt werden.
Ukraine: Der Promillegrenzwert liegt hier bei
0,0. Wer dagegen verstößt, muss mit Geldstrafen ab 240 Euro und
teilweise auch mit einer Inhaftierung rechnen. Wie in Deutschland und
Polen ist das Handy am Steuer verboten (Geldbuße ab 40 Euro). Führen
Autofahrer keine Warnweste im Fahrzeug mit, drohen Knöllchen ab fünf
Euro. Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten für Pkw sind: innerorts 60
km/h, auf Landstraßen 90 km/h, Schnellstraßen 110 km/h und auf
Autobahnen 130 km/h. Bei Überschreitung drohen Geldbußen ab 25 Euro.
Führerscheininhaber, die ihre Fahrerlaubnis weniger als zwei Jahre
besitzen, dürfen generell nicht schneller als 70 km/h fahren.
Derzeit ist es der Polizei nicht erlaubt, wegen Verkehrsverstößen direkt
vor Ort abzukassieren. Sollte eine Geldbuße verhängt worden und nicht
vor der Ausreise beglichen worden sein, kann die Polizei das Kfz bis zur
Bezahlung beschlagnahmen. Von ukrainischen Behörden verhängte Geldbußen
können in Deutschland nicht vollstreckt werden. Für in der Ukraine und
Polen begangene Verkehrsverstöße gibt es keine Punkte im Flensburger
Verkehrszentralregister.
Pressemitteilung ADAC