Asia Nudelsnack Typ Ente – ohne Entenfleisch
Die Verkehrsbezeichnung von Lebensmitteln ist oft schwer zu finden,
schlecht zu lesen und schwer verständlich. Das ergab eine bundesweite
Untersuchung der Verbraucherzentralen. Die Verbraucherschützer
untersuchten insgesamt 119 gezielt ausgewählte Produkte hinsichtlich der
gesetzlich vorgeschriebenen Bezeichnung, die klar und eindeutig sein
soll und Käufer über wesentliche Zutaten sowie die charakteristischen
Eigenschaften einer Ware informieren muss.
„Das Resultat unserer
Erhebung ist ernüchternd“, so Silke Schwartau, Ernährungsexpertin bei
der Verbraucherzentrale Hamburg. „Die Lebensmittelanbieter geizen bei
ihren Produkten nach wie vor mit den wichtigen Informationen.“
-
Bei 14 Prozent der untersuchten Produkte wurden die rechtlichen Vorgaben
nicht eingehalten. Vier Lebensmittel hatten gar keine
Verkehrsbezeichnung, zum Beispiel ein „Emuesli“, bei dem die Art des
Produkts nicht zu erkennen ist.
- 44 Prozent der
Verkehrsbezeichnungen waren beschönigend. Sie täuschten eine höhere
Produktqualität vor, so zum Beispiel ein „Asia Nudelsnack Typ Ente“, der
kein Entenfleisch, sondern nur Aroma enthält. 29 Prozent der
Lebensmittel wiederum trugen eine Verkehrsbezeichnung, die nicht
aussagekräftig oder nicht eindeutig war wie ein „Bistro Baguette
Diavolo“, bei dem die wesentlichen Bestandteile des Lebensmittels nicht
erwähnt werden.
- In 27 Prozent der Fälle gab es deutliche
Diskrepanzen zwischen dem Produktnamen und der Verkehrsbezeichnung. So
ist beispielsweise die „Feinste Beerenauslese“ ein mit Waldbeergeschmack
aromatisierter Früchtetee.
- Auf 63 Prozent der Verpackungen
muteten die Hersteller den Verbrauchern eine aufwändige Suche zu, da
sich die Verkehrsbezeichnung nicht auf der Vorderseite befand. Bei 25
Prozent war sie beispielsweise im Falz versteckt oder sie ging zwischen
vielen verschiedenen Sprachen unter.
- In je 27 Prozent der
Fälle war die Schriftgröße der Bezeichnung mit weniger als 1,2
Millimetern viel zu klein oder nicht gut lesbar hervorgehoben.
Zusätzlich erschwerten bei 8 Prozent der Lebensmittel z.B. glänzende
Etiketten oder schlechte Kontraste ihre Lesbarkeit.
Damit die
Verkehrsbezeichnung für Verbraucher tatsächlich eine Einkaufshilfe sein
kann, müssen Gesetzgeber und Hersteller dringend nachbessern. „Die
Bezeichnung gehört prominent auf die Vorderseite einer Verpackung. Sie
sollte durch größere Schriften und eine kontrastreichere Darstellung
besser lesbar sein und die tatsächliche Produktzusammensetzung
widerspiegeln. Wenn Aroma drin steckt, muss auch ,mit Aroma’ oder
,aromatisiert’ in der Verkehrsbezeichnung stehen“, fasst Schwartau die
Forderungen der Verbraucherzentralen zusammen.
Die
ausführlichen Untersuchungsergebnisse und eine Übersicht ausgewählter
Produkte mit Abbildungen können von der Internetseite der
Verbraucherzentrale Hamburg www.vzhh.de heruntergeladen werden.
Pressemitteilung Verbraucherzentrale Hamburg