Berlin: (hib/STO) In Polen ist der Genuss von Alkohol in der
Öffentlichkeit insbesondere in öffentlichen Verkehrsmitteln untersagt.
Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/9661) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/9386)
zu „sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen der
Fußballeuropameisterschaft in Polen und der Ukraine“. Das Zuwiderhandeln
stelle eine Ordnungswidrigkeit dar und werde mit umgerechnet zirka 25
Euro Bußgeld belegt.
In der Kleinen Anfrage hatte sich die
Fraktion unter anderem danach erkundigt, welche Regelungen in Polen und
der Ukraine hinsichtlich des Alkoholkonsums in der Öffentlichkeit
gelten. Wie die Bundesregierung dazu weiter ausführt, dürfte in der
Ukraine insbesondere das „Gesetz über die Einschränkung des Konsums und
Verkaufs von Bier und leicht alkoholischen Getränken“ vom 21. Januar
2010 einschlägig sein. Das Gesetz verbiete in seinem Artikel 15 den
Konsum der genannten Getränke „an bestimmten öffentlichen Plätzen und
Einrichtungen – darunter auch an Sportstätten – und in öffentlichen
Verkehrsmitteln“.
Pressemitteilung Deutscher Bundestag, hib Nr. 283, vom 8. Juni 2012