Pressemitteilung Deutscher Bundestag, hib Nr. 315, vom 26.06.2012:
Finanzen/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/HLE) Bankkunden in Deutschland sollen für eine
Übergangszeit weiterhin ihre vertrauten Kontonummern und Bankleitzahlen
für den Zahlungsverkehr nutzen können, obwohl die Europäische Union dies
eigentlich nicht mehr zulässt. Auch das Elektronische
Lastschriftverfahren (ELV), mit dem Kunden oft im Einzelhandel bezahlen,
soll für eine Übergangszeit weiter genutzt werden dürfen. Dies sieht
der von
der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur
Begleitung der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 zur Festlegung der
technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für
Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung
(EG) Nr. 924/2009 (SEPA-Begleitgesetz) (17/10038) vor.
Banken
sollen danach den Verbrauchern eine Konvertierungsmöglichkeit anbieten
dürfen, damit sie weiterhin die inländischen Kontonummern und
Bankleitzahlen verwenden können und noch nicht die internationale
Zahlungskontonummer IBAN (International Bank Account Number) gebrauchen
müssen. Bis zum 1. Februar 2016 soll den Verbrauchern in Deutschland
ohne zusätzliche Gebühren erlaubt sein, „inländische Zahlungen weiterhin
nach dem vertrauten Muster unter Verwendung der bisherigen Kontokennung
vorzunehmen“, heißt es in dem Entwurf. Darin wird aber auch darauf
hingewiesen, dass es sich bei der Konvertierung um freiwillige Angebote
der Banken handelt.
Auch das Elektronische Lastschriftverfahren
(ELV) soll bis zum 1. Februar 2016 weiter möglich sein. Ohne
SEPA-Begleitgesetz müsste das ELV zum 1. April 2014 wegen nicht mehr
vorhandener EU-Kompatibilität wegfallen. Beim ELV gibt der Kunde der
Verkaufsstelle eine Zahlungskarte (zum Beispiel BankCard). Der Verkäufer
nutzt die auf der Karte vorhandenen Kontodaten nur zum Erstellen einer
Einzugsermächtigung. Die Eingabe einer PIN-Nummer erfolgt nicht. Die
Karte dient nicht als Zahlungsauthentifizierungsinstrument. Die
Übergangsbestimmung soll auch dazu dienen, den betroffenen
Wirtschaftsbereichen Zeit für die Entwicklung eines Nachfolgeinstruments
auf Basis des neuen SEPA-Lastschriftverfahrens (Single Euro Payments
Area = einheitlicher Europäischer Zahlungsverkehrsraum) zu geben.
Der Bundesrat begrüßt den Gesetzentwurf in seiner Stellungnahme und regt an einigen Stellen Präzisierungen an.