Flüge im Internet zu buchen, wird bei Verbrauchern immer beliebter.
Schnell und bequem lassen sich günstige Preise ermitteln und Geld
sparen. Doch die Verbraucherzentrale Bayern rät, nicht allein auf den
Flugpreis zu schauen. Die Kostentreiber stecken in den Gebühren und
Zuschlägen.
"Besonders dreist langen Fluggesellschaften bei
Kreditkartenzahlungen zu", warnt Sascha Straub, Finanzjurist der
Verbraucherzentrale Bayern. Bei Inlandsflügen ist eine
Kreditkartengebühr, sogenanntes Surcharging, von 5 bis 9,50 Euro
verbreitet. "Die Lufthansa erhebt bei Langstreckenbuchungen per
Kreditkarte sogar
18 Euro", so Straub.
Selbst eine Kundenkreditkarte bei einer Fluggesellschaft schützt nicht
unbedingt vor der Zusatzgebühr. "Der Verbraucher wird hier mit Kosten
belastet, die nicht nur durch die Kreditkartennutzung anfallen, sondern
direkt der Fluggesellschaft zufließen", kritisiert Sascha Straub. Auch
aus diesem Grund ist das Surcharging in einigen europäischen Ländern wie
Frankreich, Italien und Österreich bereits verboten. In Deutschland
unterliegt die Kreditkartengebühr der Vertragsfreiheit.
"Der deutsche
Gesetzgeber könnte diesen Missstand mit einem Surcharging-Verbot leicht
beenden", betont Verbraucherschützer Straub. Solange diese Aufschläge
noch verlangt werden dürfen, rät die Verbraucherzentrale Bayern, nach
Möglichkeit auf die Kreditkarte bei der Flugbuchung zu verzichten. Eine
kostenfreie Alternative ist, per elektronischem Lastschrifteinzug zu
bezahlen. "Hier ist nur darauf zu achten, dass der Flug
sicherheitshalber etwa eine Woche im Voraus gebucht wird", sagt Straub.
Pressemitteilung Verbraucherzentrale Bayern