Bei der Verbraucherzentrale Bayern häufen sich derzeit Beschwerden über
die Firma Communication Services Tele 2 GmbH. In den vorliegenden Fällen
hat das Unternehmen per Telefon mit unverbindlichen Werbegeschenken
oder kostengünstigen Komplettanschlüssen geworben.
Wer einwilligte,
erhielt nicht nur ein kostenloses neues Telefon, sondern auch einen
verbindlichen, kostenpflichtigen Vertrag, so Juliane von Behren,
Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Verbraucher berichten, dass
ihnen das Paket mit dem Telefon mittels des sogenannten
Post-ident-Verfahrens zugestellt wurde. Bei diesem Verfahren prüft der
Postzusteller die Identität des Empfängers und händigt die Sendung erst
nach einer Unterschrift auf den Originaldokumenten des Absenders aus.
"Der Trick ist, dass der
Verbraucher nicht nur den Empfang der
Paketsendung quittiert, sondern ein vorgefertigtes Vertragsformular
unterzeichnet", warnt Juliane von Behren. Den Betroffenen war dies nicht
bewusst.
Einen Vertrag über das Postident-Verfahren abzuschließen, kann
grundsätzlich wirksam sein. Rechtsexpertin von Behren weist jedoch
darauf hin, dass in diesem Fall ein Widerruf je nach Einzelfall
innerhalb von 14 Tagen oder einem Monat möglich ist, da es sich um ein
Fernabsatzgeschäft handelt. "Die Widerrufsbelehrung ist in den Paketen
enthalten.
Es ist deswegen unbedingt erforderlich, die Sendung zu
öffnen. Anderenfalls können wichtige Informationen zum Vertrag übersehen
werden", erklärt die Verbraucherschützerin. Einem eventuellen Hinweis,
dass das Paket bis zur Freischaltung des Anschlusses ungeöffnet
liegengelassen werden kann, sollte keine Beachtung geschenkt werden,
betont die Juristin.
Damit es gar nicht erst zu einem ungewollten
Vertragsschluss kommt, rät die Verbraucherzentrale Bayern, die an der
Haustür vorgelegten Dokumente genau durchzulesen. Ist dies zeitlich
nicht möglich, empfiehlt es sich, die Unterschrift zu verweigern und die
Annahme des Paketes abzulehnen. Wer Fragen hat oder Hilfe braucht, kann
sich an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern wenden.
Pressemitteilung Verbraucherzentrale Bayern