Pressemitteilung Deutscher Bundestag, hib Nr. 320, 27.06.2012:
Haushaltsausschuss -
Berlin: (hib/MIK) Der Haushaltsausschuss hat am Mittwochvormittag mit
großer Mehrheit den Gesetzentwürfen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und
FDP zum Vertrag vom 2. März 2012 über Stabilität, Koordinierung und
Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (Fiskalpakt, 17/9046) und zum Vertrag vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM, 17/9045)
in geänderter Fassung zugestimmt.
Dagegen stimmten die Linksfraktion
und drei Abgeordnete der SPD. Der Ausschuss stimmte ebenfalls dem
Gesetzentwurf zur finanziellen Beteiligung am ESM (17/9048) zu. Gegen dieses ESM-Finanzierungsgesetz votierte lediglich die Fraktion Die Linke.
Beim
Fiskalpakt verpflichten sich die Vertragsparteien, verbindliche und
dauerhafte Regelungen in ihrer innerstaatlichen Rechtsordnung
vorzusehen, um ausgeglichene Haushalte zu erreichen. Sofern sie dies
nicht einhalten können, muss ein entsprechender Anpassungspfad
eingehalten werden. Mitgliedsstaaten, die sich in einem Defizitverfahren
befinden, müssen zudem ein Haushalts- und
Wirtschaftspartnerschaftprogramm auflegen, das von Rat und EU-Kommission
genehmigt und überwacht wird.
Mit dem Euro-Rettungsschirm ESM
soll ein dauerhafter Krisenbewältigungsmechanismus geschaffen werden. Er
soll durch völkerrechtlichen Vertrag als internationale
Finanzinstitution begründet und mit einem Stammkapital von 700
Milliarden Euro ausgestattet werden. Davon sollen 80 Milliarden Euro bar
eingezahlt werden und 620 Milliarden Euro aus abrufbarem Kapital
bestehen. Der Anteil der Bundesrepublik Deutschland soll 21,72
Milliarden Euro an Bareinlagen und 168,3 Milliarden Euro an abrufbarem
Kapital betragen. Der deutsche Anteil beträgt in diesem Jahr rund 8,7
Milliarden Euro, den der Bundestag mit einem Nachtragshaushalt
bereitgestellt hat.
Der haushaltspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Fraktion wies darauf hin, dass der Fiskalpakt für die
Schuldenbremse in anderen europäischen Ländern sorge. Durch den ESM
würden die Länder in die Lage versetzt, Krisen zu bekämpfen. Für die FDP
sind beide Initiativen notwendige Schritte zur wirtschaftlichen
Konsolidierung in Europa. Den Sprecher der SPD-Fraktion interessierte
vor allem, wie hoch nach Inkrafttreten des ESM das Gesamthaftungsrisiko
für den Bundeshaushalt sei.
Die Vertreter der Bundesregierung und des
Bundesrechnungshofes (BRH) bezifferten dieses auf rund 310 Milliarden
Euro.
Für die haushaltspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen sind beide Initiativen nur „kleine, aber notwendige
Schritte“ zur Konsolidierung. „Wir brauchen weitere Instrumente“,
betonte sie. Dabei nannte sie vor allem eine Bankenunion und einen
Altschuldentilgungsfonds. Die Sprecherin der Linksfraktion wies darauf
hin, dass ihre Fraktion das Verfassungsgericht anrufen will. Beide
Initiativen seien der falsche Weg. Auch ein SPD-Abgeordneter kündigte
an, dass er vor das Verfassungsgericht gehen werde.
Bei den
erfolgreichen Änderungsanträgen ging es im wesentlichen um die
Parlamentsbeteiligung. Damit werde sichergestellt, dass bei allen
haushaltsrelevanten Entscheidungen der Bundestag beteiligt sei, sagte
der Sprecher der Union.
Der Bundestag will am Freitagabend über
den Fiskalpakt und den ESM abschließend entscheiden. Da anschließend das
Verfassungsgericht noch über die komplexe Materie urteilen muss, haben
die Karlsruher Richter den Bundespräsidenten gebeten, die Gesetze noch
nicht zu unterschreiben. Er hat dies zugesagt.