Zwar kann man bei Meldeämtern eindeutig Widerspruch dagegen einlegen, dass persönliche Daten z.B. an Adresshändler und Werbetreibende
verschachert weitergegeben werden; allerdings scheint dies in Zukunft nicht mehr allzuviel zu nützen. Das kürzlich verabschiedete "Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens" beinhaltet so einige Stolpersteine in Sachen Datenschutz.
Hier ein interessanter Artikel dazu:
www.golem.de