ADAC informiert über das richtige Verhalten im Straßenverkehr
Gerade jetzt im Hochsommer entstehen immer wieder Situationen, in denen
nicht jeder Verkehrsteilnehmer weiß, was richtig oder falsch ist. Mit
welchem Schuhwerk darf man fahren, wenn es nur mal schnell an den See
geht? Wie und wo dürfen in der heißen Jahreszeit Autofenster verdunkelt
werden und was passiert, wenn man auf der kurzen Strecke zum Strand
eine Person zu viel dabei hat? Der ADAC hat die Antworten:
Sind Flip Flops am Steuer erlaubt?
Grundlegend spricht nichts dagegen, sich mit Flip Flops oder sogar
barfuß hinters Steuer zu setzen. Allerdings können im Falle eines
Unfalls Probleme auftreten. Vor Gericht wird dies
möglicherweise als
Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht gewertet, wodurch ein mögliches
Mitverschulden vorliegen kann. Zusätzlich könnte in diesem Fall auch die
Vollkaskoversicherung ihre Leistungen teilweise oder sogar ganz
verweigern. Daher ist es ratsam, mit festem Schuhwerk zu fahren, um so
eventuelle Probleme im Vorfeld zu vermeiden.
Kann das Autofenster zum Schutz vor der Sonne verklebt werden?
Solange dadurch das Sichtfeld des Fahrers nicht beeinflusst wird, dürfen
die hinteren Scheiben verklebt werden. Die Windschutzscheibe und die
vorderen Seitenfenster müssen aber in jedem Fall frei bleiben.
Allerdings darf zum Verkleben nur eine speziell zugelassene Folie
verwendet werden. Der ADAC rät daher zu mobilen Lösungen: Beispielsweise
einen Sonnenschutz, der mit Saugnäpfen an den Fensterscheiben befestigt
werden kann.
Darf bei einer kurzen Fahrt zum Strand mehr als die zugelassene Personenzahl ins Auto?
Ganz egal wie kurz die Strecke ist, die zugelassene Personenzahl darf in
keinem Fall überschritten werden. Das bedeutet, dass nur so viele Leute
befördert werden dürfen, wie Sicherheitsgurte vorhanden sind. In
Fahrzeugen, für die keine Ausrüstungspflicht besteht, zum Beispiel
Oldtimer, darf die Anzahl der mitfahrenden Personen die Anzahl der
vorhandenen Sitze nicht überschreiten.
Pressemitteilung ADAC