Für die Herstellung von Kindergeschirr sowie Campingprodukten haben Melaminharze eine lange Tradition. Neuerdings werden sie auch häufig bei der Produktion von normalem Geschirr und Kochutensilien verwendet. Speisen kommen folglich nicht mehr nur im Urlaub, sondern im Alltag
mit diesen Materialien in Kontakt. Nicht zuletzt deshalb hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) Melamin neu bewertet. Die duldbare tägliche Aufnahme an Melamin sinkt für den durchschnittlichen Erwachsenen von 0,5 auf 0,2 mg/kg Körpergewicht.
Gegen eine Verwendung melaminhaltiger Haushaltsgegenstände bei Temperaturen bis zu 70° C - das entspricht z.B. den Bedingungen beim Einfüllen heißer Getränke oder Speisen in Tassen, Teller oder Schüsseln - ist nichts einzuwenden. Für derartige Anwendungen sind diese Gegenstände gedacht, denn eine EU-Verordnung regelt unter anderem, wie viel Melamin und Formaldehyd aus den Materialien höchstens auf das Lebensmittel übergehen dürfen. Für Formaldehyd gilt ein Wert von 15 mg/kg, für Melamin dank einer Neuregelung in der EU statt vormals 30 mg/kg nur noch 2,5 mg/kg Lebensmittel. Allerdings darf Geschirr, das den neuen Bestimmungen nicht genügt, noch bis Ende 2012 in den Verkehr gebracht und Altbestände darüber hinaus verkauft werden. Insbesondere im vergangenen Jahr gab es Probleme mit dem Überschreiten der Migrationswerte bei Melamin-Küchenartikeln aus China, wie der jüngst veröffentlichte Jahresbericht des europäischen Schnellwarnsystems für Lebensmittel deutlich macht.
Die Fälle, bei denen erhöhte Übergangsraten von Formaldehyd oder Melamin aus dem Geschirr in Lebensmittel gemeldet werden, nehmen deutlich zu und meist stammen diese Problemprodukte aus China. Die EU sah sich veranlasst, eine spezielle Verordnung mit Regelungen für den Import dieser Warengruppe aus China zu erlassen und den Migrationsgrenzwert deutlich zu senken.
Das wesentliche Problem liegt jedoch darin, dass es leicht zu fehlerhaftem oder unsachgemäßem Gebrauch des robust wirkenden Geschirrs kommt. Melamingeschirr ist ein Essgeschirr, aber kein Kochgeschirr. Das Bundesinstitut für Risikobewertung
Ob Geschirr oder Küchenutensilien aus Melamin bestehen, ist derzeit nur zu erkennen, wenn die Hersteller freiwillig darauf hinweisen. Die Verbraucherzentralen fordern eine genauere Kennzeichnungspflicht für Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, damit Verbraucher eine gezielte Auswahl treffen und im Falle von Warnungen oder Rückrufen richtig reagieren.
Pressemitteilung Schleswig-Holstein