Vor zirka 2 Jahren begann die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein
Banken und Sparkassen anzuschreiben, um diesen mitzuteilen, dass
Inkassounternehmen über deren Konten "schmutziges Geld" aus Abfofallen
eintreiben. Viele der angeschriebenen Geldinstitute kündigten daraufhin
die entsprechenden Konten.
Die "Deutsche Internetinkasso" hatte vor dem LG Frankfurt gegen ein
solches Schreiben der VZ Brandenburg geklagt und nunmehr verloren. In
dem bemerkenswert klaren Urteil wurde festgestellt,
dass die von den
Verbraucherzentralen versendeten Schreiben an Banken und Sparkassen
deswegen gerechtfertigt sind, weil das fragliche Inkassounternehmen
Forderungen eintreibt, die unter Verstoß von § 1 Abs. 6
Preisangabenverordnung erschlichen worden sind. Außerdem handelt es sich
nach Auffassung des Gerichts um eine von Art. 5 Grundgesetz umfasste
freie Meinungsäußerung.
Nach zweijähriger Anstrengung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein
hofft die Verbraucherzentrale, dass dieses Urteil und die Einführung
der Button-Lösung endlich dem Geschäftsmodell `Abofalle´ und gleichsam
den unredlichen Inkassounternehmen die Grundlage entzieht.
Pressemitteilung Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein