Das müssen Autofahrer im Urlaub wissen - ADAC: Über Mitführpflichten und Verkehrsregeln informieren
Urlauber, die mit dem Auto in die Ferien fahren, sollten sich laut ADAC
unbedingt über die im Land geltenden Verkehrsbestimmungen informieren.
Warnweste, Licht am Tag oder Tempolimits – diese und andere
Bestimmungen weichen von denen in Deutschland ab. Damit nach dem Urlaub
kein Knöllchen aus Italien, Frankreich oder Österreich für böse
Überraschungen sorgt, hat der Club einige Verkehrsbestimmungen
zusammengestellt.
Frankreich: Autofahrer dürfen außerorts
höchstens 90 km/h fahren, auf Autobahnen
130 km/h. Für
Führerscheinneulinge gelten drei Jahre lang gesonderte
Geschwindigkeitsbeschränkungen: außerorts 80 km/h, Schnellstraße 100
km/h, Autobahn 110 km/h. Außerdem besteht eine Warnwestenpflicht: Wer
außerhalb geschlossener Ortschaften wegen einer Panne oder eines Unfalls
das Auto verlässt, muss immer eine Warnweste tragen. Das Nichtanlegen
kostet mindestens 90 Euro. Außerdem muss seit dem 1. Juli 2012 in jedem
Auto ein Einweg-Alkoholtester mitgeführt werden. Lichtpflicht gibt es
nicht, allerdings eine Empfehlung zum Fahren mit Licht am Tag.
Italien: Auch hier gelten auf Straßen außerorts
90 km/h und auf Autobahnen 130 km/h. Autofahrer müssen eine Warnweste
tragen, wenn sie außerhalb geschlossener Ortschaften, z. B. bei Panne
oder Unfall, ihr Fahrzeug verlassen. Wer die Weste dann nicht trägt und
kontrolliert wird, muss mit einem Verwarnungsgeld von mindestens 39
Euro rechnen. Das Nichtmitführen im Auto kostet nichts. Wer mit einem
Promillewert von 1,5 oder mehr erwischt wird, dem droht, wenn Fahrer und
Halter des Fahrzeugs identisch sind, die Enteig-nung. Außerdem gilt
außerorts und auf Autobahnen: Licht an auch am Tag. Ansonsten sind 39
Euro fällig.
Österreich: Anders als in Frankreich oder
Italien, wo die Maut streckenbezogen entrichtet werden muss, brauch man
in Österreich eine Vignette. Diese gibt es in drei Formen: 10 Tage (8
Euro), 2 Monate (23,40 Euro) oder 1 Jahr (77,80 Euro). Wer kein Pickerl
hat, dem drohen eine Ersatzmaut von 120 Euro oder Bußgeld ab 300 Euro.
Eine Warnweste muss im Auto vorhanden sein und beispielsweise nach
Pannen oder Unfällen getragen werden. Verstöße werden mit Geldbußen
zwischen 14 und 36 Euro (an Ort und Stelle) geahndet. Außerorts gilt ein
Tempolimit von 100 km/h und auf Autobahnen darf höchs-tens 130 km/h
gefahren werden. Außerdem sind Tempomessungen mittels
Geschwindigkeitsschätzung möglich. Ein sogenanntes "Geschultes
Amtsauge" kann Tempolimitüberschreitungen bis 30 km/h feststellen (in
der Praxis aber kommt das nur noch selten vor).
Pressemitteilung ADAC