Immer wieder ist festzustellen, dass Schlüsseldienste, insbesondere,
wenn diese spät abends oder am Wochenende gerufen werden, für
Türöffnungen hohe Preise verlangen. Oftmals fühlen sich Verbraucher in
der konkreten Situation genötigt, diese hohen Kosten zu begleichen.
Für eine Türöffnung ist der vereinbarte bzw. der angemessene Preis zu
zahlen. Ob die Kosten für eine Türöffnung angemessen sind oder nicht,
hängt aber immer vom konkreten Einzelfall ab. Oftmals stellt es sich so
dar, dass sich der gerufene Schlüsselnotdienst erst vor Ort eine
Vereinbarung
über den Preis unterzeichnen lässt oder erst gar keine
solche Vereinbarung getroffen wird.
Der Einfallsreichtum der Schlüsseldienste ist in Bezug auf die
Rechnungsstellung groß. So finden sich dort z.B. doppelte Lohnkosten
oder nicht weiter erklärte Pauschalen. Am häufigsten wird jedoch für
Arbeiten außerhalb der normalen Arbeitszeit (in der Regel Montag bis
Freitag von 08.00 bis 18.00 Uhr) zugelangt. Hier werden Aufschläge von
bis zu 150% berechnet.
Die Rechtsprechung zu der Frage nach einer angemessenen Vergütung ist
zwar uneinheitlich, bleibt jedoch hinter den teilweise wucherischen
Preisen mancher Schlüsseldienste weit zurück. So gibt es Urteile die für
ein einfaches Türöffnen zwischen € 80,- und € 150,- außerhalb der
normalen Arbeitszeit für angemessen erachten. Nach Angaben des
Bundesverbandes Metall dürfte eine Notöffnung an einem Sonntag ebenfalls
nicht mehr als € 150,- kosten.
Zu den vielen Einzelfragen bieten die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein eine fundierte Beratung an.
Folgende Tipps gilt es zu beachten:
1.) Rufen Sie einen ortsansässigen Schlüsseldienst an. Um sicher zu
gehen, dass dieser auch wirklich ortsansässig ist, klären Sie vorab
woher dieser kommt und wie lange dieser braucht, um zu Ihnen zu kommen.
2.) Vor Beginn sollte geklärt werden, welche Arbeiten auszuführen sind
(z.B. einfache Türöffnung oder Auswechseln des Schlosses).
3.) Vereinbaren Sie vorher einen Festpreis.
4.) Auf keinen Fall sollte eine Vereinbarung unterzeichnet werden, die einem zu hoch erscheint.
5.) Zahlen Sie vor Ort allenfalls eine Anzahlung und dies nur unter
Vorbehalt. Bei Zweifeln lassen Sie die Rechnung durch die
Verbraucherzentrale prüfen.
6.) Der wohl beste Tipp ist jedoch einen Ersatzschlüssel bei einer Vertrauensperson zu hinterlegen.
Pressemitteilung Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein