ADAC Check zeigt: Keine Gegenleistung für erhöhte Prüfgebühr
Autofahrer, die ihren Pkw mehr als zwei Monate zu spät zur
Hauptuntersuchung (HU) vorfahren, müssen seit dem 1. Juli 2012 eine
rund 20 Prozent höhere Prüfgebühr berappen. Dies sei, so die
Prüforganisationen, dem Mehraufwand der damit verbundenen
Ergänzungsprüfung geschuldet. Wie eine aktuelle Stichprobe des ADAC bei
TÜV, Dekra, GTÜ und KÜS zeigt, wird zwar bei allen Prüfstationen die
höhere Gebühr kassiert, ein technischer Check, der über die normale HU
hinausgeht, fand
jedoch in keinem einzigen Fall statt.
Bei der ADAC Stichprobe an verschiedenen Prüfstellen in ganz Deutschland
wurden ein elf Jahre alter Fiat Marea und ein acht Jahre alter Audi A2
zur HU und zur Abgasuntersuchung angemeldet. Bei beiden Autos war der
reguläre Prüftermin um vier Monate überzogen worden. Die Techniker des
Automobil-clubs wollten herausfinden, ob und in welchem Umfang die
Prüforganisationen Ergänzungsarbeiten durchführen. Heraus kam dabei,
dass zwar die Punkte, die auch bei einer normalen Hauptuntersuchung
vorgesehen sind, abgearbeitet wurden, es jedoch keine zusätzlichen
technischen Kontrollen gab.
Nach Meinung des ADAC sind die zusätzlich aufgeführten Punkte im Rahmen
einer Ergänzungsprüfung lediglich Füllpunkte oder werden mit anderer
Bezeichnung erneut aufgeführt. So ist etwa bei der Kontrolle der
Bremsen vorge-sehen, die Anlage zusätzlich auf die Dichtheit zu
überprüfen. Dies geschieht jedoch schon bei jeder normalen HU und stellt
somit keinen Mehraufwand dar. Zudem verlangt der erweiterte Prüfkatalog
die Überprüfung der Frontscheibe – ein Punkt, der schon im normalen
Prüfkatalog vorgesehen ist. Und auch der Zustand der Scheinwerfer muss
bei einer normalen HU geprüft werden.
Der ADAC fordert, die Erhöhung der Prüfgebühr bei Überschreitung des
HU-Termins wieder abzuschaffen. Für eine erweiterte technische Prüfung
gibt es laut Club keinen Grund, sie füllt lediglich die Kassen der
Prüforganisationen. Der ADAC stellt klar: Strafgebühren zu erheben ist
allein Sache des Staates. Für eine Überziehung der HU-Frist sieht der
Bußgeldkatalog mindestens 15 Euro vor. Bei über acht Monaten drohen
mindestens 40 Euro sowie zwei Punkte in Flensburg. Dies reicht aus Sicht
des ADAC aus. Einen Gewinn für die Verkehrssicherheit bringt die neue
Prüf-Verordnung jedenfalls nicht.
Pressemitteilung ADAC