Der Bundesgerichtshof hat am 17.10.2012 gegen den Versicherer Generali
entschieden, dass die vom Unternehmen verwendeten Klauseln zur Kündigung
und zum Stornoabzug bei Kapitallebens- und privaten
Rentenversicherungen unwirksam sind (Az. IV ZR 202/10). Versicherte
haben damit Anspruch auf Rückerstattung nicht ausgezahlter Beträge.
Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg. Quelle und mehr Infos:
www.vzhh.de - Pressemitteilung und Urteil des BGH:
juris.bundesgerichtshof.de