Energy-Drinks können für Kinder und Jugendliche zur Gefahr werden.
Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin und fordert das Verbot
des Verkaufs an Personen unter 18 Jahren.
Nach mehreren Todesfällen, darunter ein 14-jähriges Mädchen, in den
USA besteht der Verdacht, dass der übermäßige Konsum von Energy-Drinks
die Ursache sein könnte. Auch aus Deutschland sind Fälle unerwünschter
Wirkungen auf das Herz-Kreislauf System nach dem übermäßigen Konsum von
Energy Drinks bekannt. Denn diese Getränke haben einen hohen
Koffeingehalt – etwa dreimal so viel wie Cola - und enthalten andere
Inhaltsstoffe wie Taurin, bei denen negative Wechselwirkungen nicht
sicher ausgeschlossen werden können.
Ist der Konsum von Energy-Drinks
mit Alkohol und körperlicher Anstrengung verbunden, etwa in der Disko,
besteht die Gefahr, dass sich die Nebenwirkungen zu Krampfanfällen oder
Herzrasen verstärken. Systematische aussagekräftige Langzeitstudien
fehlen noch.
„Gerade Kinder und Jugendliche müssen geschützt werden, da in der
Disko und beim Sport die Gefahr eines übermäßigen Konsums besteht“, sagt
Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg.
Eine noch größere Gefahr besteht nach Einschätzung der
Verbraucherzentrale Hamburg bei Energy-Shots. Dabei handelt es sich um
hochkonzentrierte Produkte in kleinen Portionsgrößen, die bei Durst dazu
verleiten, mehrere Portionen zu trinken. Auch wird der bittere
Geschmack des Koffeins durch extreme Süße und Aroma unterdrückt.
Die
Hersteller nutzen hier Schlupflöcher, indem sie Energy-Shots nicht als
Erfrischungsgetränke sondern als „Nahrungsergänzungsmittel“ verkaufen
und dadurch die gesetzlichen Vorgaben für Erfrischungsgetränke umgehen.
So sind beispielsweise im Red Bull Shot 80 Milligramm Koffein pro 60
Milliliter enthalten. Das entspricht mehr als 1300 Milligramm pro Liter.
Andere Produkte können bis zu 6000 Milligramm pro Liter enthalten.
Diese „Nahrungsergänzungsmittel“ müssen die Verzehrsempfehlung „Nur eine
Portion pro Tag“ tragen, die aber von Konsumenten häufig nicht
eingehalten wird. Bei nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch beurteilt das
Bundesi nstitut für Risikobewertung diese Getränke als nicht sicher.
Die Verbraucherzentrale fordert das generelle Verbot des Verkaufs von
hoch dosierten Energy-Konzentraten.
Die Verbraucherzentrale hält die bisher ergriffenen Maßnahmen zur
Kennzeichnung für völlig unzureichend. Das Gesetz schreibt für
Energy-Drinks den Hinweis „erhöhter Koffeingehalt“ vor, gefolgt von der
Angabe, wie viel Koffein in 100 Milliliter Getränk vorhanden ist. Das
gilt sowohl für verpackte wie auch lose Ware. Erst ab 13. Dezember 2014
wird mit der dann EU-weit gültigen Lebensmittelinformationsverordnung
ein weiterer Warnhinweis notwendig. Dieser muss in demselben Sichtfeld
wie die Bezeichnung des Getränks mit dem Wortlaut „Erhöhter
Koffeingehalt. Für Kinder und Schwangere oder stillende Frauen nicht
empfohlen“ stehen.
Pressemitteilung Verbraucherzentrale Hamburg