So, wie´s aussieht, kommt der "Unisex-Tarif" für die privaten Krankenkassen. Zumindest wird der Weg dahin freigemacht. Achtung: dies könnte für Neueinsteiger/Kassenwechsler wichtig sein: Nach dem „Unisex-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofes müssen vom 21.
Dezember 2012 an alle Tarife in der privaten Krankenversicherung
geschlechtsunabhängig kalkuliert werden. Für die vor dem 21. Dezember
2012 geschlossen Verträge bleibt es dagegen bei der zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses geltenden Rechtslage.
Quelle und ganze Mitteilung Deutscher Bundestag, hib Nr. 504, 07.11.2012:
Koalition macht Weg frei für Unisex-Tarife
Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat am Mittwoch den Weg
für die
Einführung der sogenannten Unisex-Tarife in der privaten
Krankenversicherung freigemacht. Mit der Mehrheit der
Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP stimmte der Ausschuss dem von der
Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Begleitung der
Verordnung (EU) Nr. 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften
und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in
Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009
(SEPA-Begleitgesetz) (17/10038) zu, in den die Änderungsanträge mit den Regelungen aus dem Entwurf zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (17/9342)
eingefügt worden waren.
Das Änderungsgesetz zum
Versicherungsaufsichtsgesetz hatte aus europarechtlichen Gründen nicht
mehr rechtzeitig verabschiedet werden können. Die Linksfraktion stimmte
gegen den Gesetzentwurf, die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die
Grünen enthielten sich.
Nach dem „Unisex-Urteil“ des
Europäischen Gerichtshofes müssen vom 21. Dezember 2012 an alle Tarife
in der privaten Krankenversicherung geschlechtsunabhängig kalkuliert
werden. Für die vor dem 21. Dezember 2012 geschlossen Verträge bleibt es
dagegen bei der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden
Rechtslage.
Der eigentliche Gesetzentwurf enthält Regelungen für
Bankkunden, die für eine Übergangszeit (bis zum 1. Februar 2016)
weiterhin ihre vertrauten Kontonummern und Bankleitzahlen für den
Zahlungsverkehr nutzen können, obwohl die Europäische Union dies
eigentlich nicht mehr zulässt. Auch das Elektronische
Lastschriftverfahren (ELV), mit dem Kunden oft im Einzelhandel bezahlen,
soll bis zum 1. Februar 2016 weiter möglich sein.