Joghurtgetränke, die vor Erkältung schützen sollen; Brotaufstriche, welche die Blutwerte angeblich beeinflussen - so oder so ähnlich prangte es bislang von den Etiketten und in der Werbung dem Konsumenten entgegen. Das soll nun teilweise der Vergangenheit angehören. Dank neuer „Health Claims“-Verordnung der EU wird nun vorgeschrieben, dass die
Europäische Lebensmittelbehörde EFSA gesundheitsbezogene Werbeaussagen
künftig wissenschaftlich prüfen muss – ohne Genehmigung der EFSA dürfen
sie nicht verwendet werden. Lesen Sie hierzu die Mitteilung des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit:
BVL Verbraucherschutz