Wenn ein Händler im Internet in einer Anzeige für ein Kfz eine bestimmte Kilometerzahl
angibt, dann muss sich der Käufer auch auf diese Angabe verlassen
können. Grob formuliert: der Händler muss sich an so eine wichtige
Angabe (wie den Kilometerstand) festmachen lassen. Stimmt so eine Angabe nicht, kann der Käufer
vom Vertrag zurücktreten. Allerdings: wenn der Verkäufer in der Anzeige deutlich macht, dass er nicht
sicher ist, ob der Tachostand stimmt, dann muss er dafür nicht einstehen. Dazu dieser Beschluss:
Oberlandesgericht Düsseldorf, Aktenzeichen I-3 W 228/12 vom 15.11.2012