Mehr Leistungen für Demenzkranke: es werden jetzt erstmals in der ambulanten Versorgung Demenzkranker Pflegegeld oder Pflegesachleistungen in einer so genannten Pflegestufe 0 gezahlt. Dies bedeutet, dass zusätzlich zu dem bislang möglichen 100 oder 200 Euro
ein Pflegegeld von 120 Euro für die Betreuung durch Angehörige oder bis
zu 225 Euro monatlich für den Einsatz eines ambulanten Pflegedienstes
möglich sind.Quelle und weitere Details:
vz Sachsen Pflegereform – Neuregelungen 2013