Die kleinen Obstmahlzeiten aus der Flasche -"Smoothies" genannt - bestehen oftmals nicht überwiegend aus den aussen abgebildeten Früchten, sondern häufig überwiegend aus Apfelsaft und Apfelpuree, so die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. "Die wahre Beschaffenheit von Smoothies lässt sich daher erst durch einen genauen Blick in die Zutatenliste erkennen." Daher hat die Verbraucherzentrale zwei dieser Fälle abgemahnt. Quelle und ganze Mitteilung:
vz Schleswig-Holstein Smoothies