Pressemitteilung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat
eine Technische Richtlinie zum ersetzenden Scannen von Dokumenten
(TR-Resiscan-TR 03138) veröffentlicht. Die Technische Richtline
beschreibt die technischen und organisatorischen Anforderungen für
Scanprozesse und -produkte, die erfüllt sein müssen, damit
Papierdokumente rechtssicher und gerichtsverwertbar digitalisiert werden
können.
Sowohl im behördlichen als auch privat-wirtschaftlichen Umfeld werden
zunehmend Dokumente auch in digitalen Dokumenten- und
Vorgangsbearbeitungs- sowie Aufbewahrungssystemen verarbeitet.
Gleichzeitig nimmt das Bedürfnis zu, die Papierdokumente anschließend
zu
vernichten, um kostenintensive Papierarchive auflösen zu können.
Während ein Scanprodukt in rechtlicher Hinsicht nicht denselben
Beweiswert wie das originäre Papierdokument haben kann, ist eine
Annäherung durchaus möglich. Dies setzt voraus, dass das digitale
Endprodukt in einem insbesondere für ein Gericht nachvollziehbaren
Scanprozess unter gleichbleibenden qualitativ hochwertigen und
abgesicherten Bedingungen entstanden ist. Die dafür notwendigen
Anforderungen werden in der Technischen Richtlinie des BSI beschrieben.
Die Technische Richtline steht auf der Webseite des BSI zur Verfügung.
Quelle: Pressemitteilung BSI