- Stornierung vor Antritt der Reise in ein Hochwassergebiet
- Abbruch während der Reise in einem plötzlichen Hochwassergebiet
- Stornierung oder Abbruch von Reisen durch Betroffene aus Hochwassergebieten wegen der Situation zu Hause
Seiten
▼
Mittwoch, 5. Juni 2013
Reiseabbruch wegen Hochwasser: die Rechte Reisender
Urlauber haben Rechte, wenn sie selbst oder die Reiseveranstalter, Hoteliers, Ferienhaus- und -wohnungsvermieter eine gebuchte Reise wegen Hochwasser absagen oder abbrechen müssen. Allerdings: für Buchungen bei einem im Ausland ansässigen Anbieter gilt nicht immer deutsches Recht. Im Detail müssen Reisende folgende drei Konstellationen unterscheiden: