Rügenwalder Mühle ruft den Artikel Rügenwalder Teewurst grob, 125g im Frische-Becher, Charge GR320501 und Mindesthaltbarkeitsdatum 19.06.2013 zurück Betroffene Bundesländer: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt.
Grund: Im Rahmen der regelmäßigen Routinekontrollen wurde eine mögliche mikrobielle Verunreinigung nachgewiesen. Andere Produkte der Marke Rügenwalder Mühle sind von dem Rückruf nicht betroffen. Im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes und in Abstimmung mit
den Behörden hat die Rügenwalder Mühle die Rückholung aus dem Handel
bereits veranlasst. Vom Verzehr der Produkte aus der angegebenen
Produktcharge wird abgeraten. Betroffene Verbraucher werden gebeten,
sich an das Servicetelefon der Rügenwalder Mühle (0 44 03 / 66 – 345)
zu wenden. Weitere Infos: Rückruf Rügenwalder Teewurst