In Köln hat ein Verwaltungsgericht Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz in Wohnortnähe zugewiesen. Demnach dürfte ein Betreuungsplatz nicht weiter als fünf Kilometer entfernt liegen. Das Gericht entschied auch, dass Kinder, deren Eltern sich für eine Betreuung in einer
Kindertageseinrichtung entschieden haben, von der Stadt nicht auf ein
Angebot in der Kindertagespflege (Tagesmütter/Tagesväter) verwiesen
werden können. Quelle und ganze Mitteilung:
Der Tagesspiegel