Am 13.06.2013 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Arbeitgeber den Urlaub des Arbeitnehmers beim Wechsel von Vollzeit zu Teilzeit nicht kürzen dürfen. Und: (...) Der bezahlte Mindestjahresurlaub darf außer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht durch eine finanzielle Vergütung ersetzt werden. (...)“ Hier das komplette Urteil:
EuGH