Eine halbe Stunde Entfernung (mit den öffentlichen Verkehrsmitteln von der Wohnung und Arbeitsstätte der Eltern entfernt) ist für einen angebotenen Krippenplatz zumutbar. Dies hat das Verwaltungsgericht München im Streit um die Zuweisung für einen Krippenplatz für ein
knapp 13 Monate altes Kind in einer freigemeinnützigen
Kindertageseinrichtung entschieden. Quelle und weitere, wichtige Details: juris.de
Hier können Sie sich die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München als PDF (27,44 KB) herunterladen: Klage auf Zuweisung eines Platzes in Kindertageseinrichtung abgewiesen