Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 8. Oktober entschieden (Az.: XI ZR 401/12) dass Sparkassen nicht in jedem Fall darauf bestehen dürfen, dass ihnen Erben ihre Erbberechtigung mit einem Erbschein belegen. Verbraucherschützer erwarten daher Auswirkungen des Urteils auf die gesamte Kreditwirtschaft. Quelle und den ganzen Artikel mit weiteren Details: vz Baden-Württemberg
Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs zum Urteil: BGH