Weil für viele Autofahrer die Kfz-Steuer 2014 teurer wird, sollten sich wechselwillige Kunden jetzt sputen; denn Stichtag ist bei den meisten
Verträgen in diesem Jahr – weil der 30. November auf einen Samstag fällt
– Montag, der 2. Dezember 2013. Spätestens an diesem Tag muss das
Kündigungsschreiben bei der Versicherungsgesellschaft eingehen. Der ADAC
weist daraufhin, dass Autofahrern eine außerordentliche Kündigung auch
nach diesem Stichtag zusteht. Und zwar, wenn sich die Prämie erhöht hat,
ohne dass ein Schadenfall hierfür die Ursache ist.
Aber genau hinschauen: Beitragssteigerungen in den Mitteilungen sind oft nicht auf den ersten Blick
zu erkennen, weil die Erhöhungen von einer besseren Einstufung in der
Schadenfreiheitsrabattstaffel verdeckt werden.
Quelle und weitere, wichtige Details die Sie unbedingt beachten sollten: ADAC Infos zum Wechsel