Normalerweise sind Käufer neuer Waren laut Gesetz zwei Jahre vor Fehlern geschützt. Doch der Schutz kann in der Praxis nach sechs Monaten abrupt enden: wenn Verkäufer bei einem Defekt die erlaubte Karte "Beweislastumkehr" zücken. Die Verbraucherzentrale NRW fragte 300 Firmen, ob sie die "Schwarze-Peter"-Karte einsetzen. Lesen Sie hier den ganzen Bericht: vz Nordrhein-Westfalen